Miet- und allgemeine Geschäftsbedingungen Villa Hunsrück

 

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

 

1.1(Haupt-)Mieter: Eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag über einen bestimmten Zeitraum schließt und den vereinbarten Mietpreis an den Vermieter entrichtet hat.

1.2. Mitmieter: Die Person(en), die zusammen mit dem (Haupt-)Mieter in der Unterkunft bleiben.

1.3. Vermieter: Die Gesellschaft oder Person, die die Unterkunft an den Mieter vermietet.

1.4. Der Vertrag: Der befristete Mietvertrag zwischen Vermieter und (Haupt-)Mieter in Bezug der Villa.

1.5. Die Miet- und allgemeinen (Miet-)Bedingungen: Diese allgemeinen (Miet-) Bedingungen bezüglich der Villa, die sich auf die Verträge beziehen, die über die Mietung diese Villa zwischen Mieter und Vermieter geschlossen werden.

1.6 Anmeldeformular: Das Formular, in dem der Mieter alle vorgeschriebenen Angaben macht, um für die Anmietung einer Villa eine Reservierung zu tätigen.

1.7. Unterkunft: Die Villa, die ausschließlich zu Urlaubszwecken angeboten wird.

1.8. Miete: Die Grundmietkosten einschließlich etwaigen Abzugs und Nebenkosten.

1.9. Kaution: Ein Betrag, der bei der Reservierung zunächst in Rechnung gestellt wird und als Vorschuss auf mögliche, während des Aufenthalts durch (Zutun) des Mieters

verursachte Schäden dient.

1.10. Reservierungskosten: Kosten, die bei jeder Buchung einmalig in Rechnung gestellt werden können.

1.11. Ankunfts- und Abreisezeit: Die zwischen (Haupt-)Mieter und Vermieter vereinbarte Zeiten.

1.12. Die Webseite hat folgende Adresse:

wwwvilla-hunsrueck.com.

1.13. Unter Villa verstehen wir Villa Hunsrück.

 

  1. ANTWENDBARKEIT DER ALLGEMEINEN (MIET-)BEDINGUNGEN.

 

2.1 Diese Miet- und allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag sowie für alle Angebote und Verträge, die mit dem Vermieter geschlossen werden, sowie für dessen

Dienstleistungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

2.2 Die Miet- und allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem (Haupt-)Mieter für das Abschließen des Vertrags und zum Zeitpunkt der Vertragsschließung auf der Webseite

www.villa-hunsrueck.com zur Verfügung.

 

  1. VERTRAG

 

Die Villa kann ausschließlich über die Webseite www.villa-hunsrueck.com  reserviert werden.

 

3.1 ONLINE-RESERVEIRUNGEN UND ZAHLUNGS-BEDINGUNGEN.

 

3.2.1.Ein Vertrag mit aufschiebender Wirkung kommt zwischen Vermieter und (Haupt-)Mieter über die Reservierung der auf der Webseite angebotene Villa zustande, wenn:

  1. a) der Mieter die Miet- und allgemeinen Geschäftsbedingungen von www.villla-hunsrueck.com anerkennt.
  2. b) der (Haupt-)Mieter alle vorgeschriebenen Angaben im Online-Anfrageformular macht.

3.2.3. Jede über die Webseite erhaltene Reservierungsanfrage wird per E-Mail des Vermieters an den Mieter bestätigt. Diese bedeutet, dass die Anfrage eingegangen ist und bearbeitet wird. Die Reservierung ist dann für den Mieter verbindlich.

3.2.4.Nach Erhalt prüft der Vermieter die Anfrage auf Korrektheit und verifiziert die Verfügbarkeit der Villa. Ist die Anfrage korrekt und steht die Villa zur Verfügung, erhält

der Mieter eine Mail mit einem Angebot, in welchem Zeitraum zu welchem Preis die Villa verfügbar ist. Die Rechnung wird in der Anlage mitgeschickt.

3.2.5. Der Mieter sollte das Angebot und die Rechnung auf Korrektheit prüfen. Fehler sind spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung mitzuteilen.

3.2.6 Der Vermieter ist berechtigt, die Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2.7. Ist der (Haupt-)Mieter mit dem Angebot und die Rechnung einverstanden dann soll, diese umgehend (spätestens innerhalb von 5 Tagen) für 50% (exklusiv die Kaution) bezahlt werden via eine der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsoptionen zu nutzen (Überweisung). Spätendes

60 Tagen vor Anfang der Miete soll das Restbetrag bezahlt werden (ebenso der ganzen Kaution).

3.2.8. Sobald der Betrag dem Konto des Vermieters unwiderruflich gutgeschrieben ist, verfällt die aufschiebende Bedingung (unter 3.1 genannt) und der Vertrag kommt definitiv

zustande.

3.2.9. Begleicht der (Haupt-)Mieter die Rechnung nicht innerhalb von 5 Tagen, liegt noch kein rechtskräftiger Vertrag vor. Dann behält sich der Vermieter das Recht vor, für vorläufige Reservierung der Villa mit einem anderen Mietinteressenten zu vereinbaren.

3.2.10. Erhält der Mieter nicht innerhalb von 48 Stunden nach Anfrage keine Bestätigung, hat bei der Anfrage möglicherweise etwas nicht geklappt. Dann sollte der Mieter noch einmal per E-Mail mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen. Tut der

Mieter dies nicht, kann er die Reservierung später nicht geltend machen.

3.2.11. Die Kaution wird mit der Rechnung zusammengerechnet aber soll zusammen mit die Endzahlung von dem Mietbetrag bezahlt werden spätes 60 Tagen vor Anfang der Miete.

Bei Abgabe der Schlüssel am Ende wird die Villa kontrolliert vom Vertreter vor Ort. Rückzahlung wird geleistet innerhalb 14 Tagen (möglich mit Abzug von Kosten oder Schäden).

 

3.RESERVIERUNGEN PER TELEFON

Die Villa kann nicht telefonisch reserviert werden, da die Reservierungsvorgang vollständig automatisiert ist.

Natürlich können Sie eine E-Mail an info|@villa-hunsrueck.com

Senden um weitere Informationen zu behalten.

 

3.4 NUTZUNG.

 

Der Vertrag betrifft die Vermietung einer Villa zur Freizeitnutzung. Die Villa darf nur von maximalen 6 Personen genutzt werden, für die Sie eingerichtet ist. Das Inventar ist darauf ausgerichtet.

Für den Vertrag gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht (Bedenkzeit) nicht.

 

3.5 KAUTION.

 

Der Eigentümer berechnet dem Mieter eine Kaution in Höhe von 150€. Die Kaution wird in der Rechnung verrechnet und ist zahlbar zusammen mit dem Restbetrag der Mietbetrag spätes 60 Tagen vor Anfang der Miete.

Die Kaution wird nach Ablauf des vereinbarten Aufenthalts innerhalb 14 Tagen auf das Bankkonto des Mieters überwiesen nach Abzug etwaiger Kosten, die durch Schäden, Mängel und/oder Verlust entstehen.

Die Villa wird vom Vertreter vor Ort kontrolliert. Eventuelle Kosten für entstandene Schäden, Defekte und/oder fehlende Gegenstände bzw. einen unverhältnismäßig hohen Energieverbrauch werden verrechnet. Dieser Abzug ist

angemessen und liegt im Ermessen des Eigentümers.

 

3.6 RESERVIERUNGSGEBÜHREN

In besonderen Situationen werden dem (Haupt-)Mieter Reservierungskosten in Rechnung gestellt.

 

3.7 SAUNANUTZUNG

 

Die Reservierung der Sauna kann dem örtlichen Manager am Anreisetag mitgeteilt werden. Für die Nutzung der Sauna wird ein Betrag pro Nutzungsdauer von 3 Stunden berechnet. Badmantel sind gegen Gebühr erhältlich.

Wenn Sie die Sauna nutzen wollen, ist dies beim Vertreter vor Ort unter Angabe des entsprechenden Zeitraumes anzumelden. Die Nutzung Gebühr für die einmalige Saunanutzung und Bademantel wird direkt mit dem Vertreter vor Ort in bar abgerechnet. Der Vertreter vor Ort stellt die Sauna rechtzeitig vor der gewünschten Uhrzeit an. Drei Stunden nach der angegebenen Anfangszeit schaltet sich die Sauna automatisch aus.

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die gesundheitlichen Bedingungen für die Saunanutzung zu erfüllen. Der Vermieter übernimmt dafür keine Haftung.

Der Vermieter haftet auch nicht, falls die Sauna von den Mietern nicht korrekt genutzt wird bzw. die Mieter sie aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen sollten.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die unsachgemäße oder medizinisch unverantwortlich Nutzung zu zahlen, und Schließt Jegliche Haftung für die Entschädigung für Schäden aus, die dem Mieter entstanden sind, einschließlich der Rückzahlung der Miete.

 

  1. NIERUNG ODER ÄNDERUNG DES VERTRAGS

 

4.1 STORNIERUNG DURCH DEN (HAUPT-)MIETER

 

Der (Haupt-)Mieter ist nicht berechtigt, bereits bezahlte Buchungen zu stornieren. Die Mieter selbst kümmert sich um eine Stornoversicherung, die im Falle höherer Gewalt oder

unvorhergesehener Umstände, auf Grund derer der Mieter den Vertrag nicht erfüllen kann, den Schaden des Vermieters kompensiert.

 

4.2. STORNIERUNG DURCH DEN VERMIETER

 

4.2.1. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände kann der Vermieter die Reservierung stornieren. Solche Umstände liegen beispielsweise vor:

  1. a) wenn die Villa ohne Verschulden des Vermieters nicht länger für eine Vermietung geeignet ist (etwa aufgrund von Wasserschäden, Brand usw.)
  2. b) wenn die Villa nicht mehr verfügbar ist, z.B. aufgrund des plötzlichen Verkaufs der Unterkunft durch den Vermieter,

einer Doppelten Reservierung oder Insolvenz des Vermieters.

4.2.2. Der Vermieter teilt dies dem Mieter unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mit.

4.2.3. Der Vermieter erstattet dann innerhalb von 5 Tagen ab Bekanntgabe der Stornierung die bereits bezahlte Miete ohne weiteren Schadenersatz auf das Bankkonto des (Haupt-

) Mieters.

4.2.4. Der Vermieter haftet unter keinen Umständen für die Kosten etwaiger vom (Mit-)Mieter selbst reservierter Dienstleistungen (wie Flugtickets, Mietwagen, Fährtickets,

Busfahrten usw.).

 

4.3 VERTRAGSÁNDERUNGEN.

 

4.3.1.Nach Erstellung der Rechnung kann der Mieter keine Änderung der erfolgten Reservierung mehr vornehmen.

4.3.2. Ist ein Mitmieter aus der Reisegruppe verhindert, kann der freigewordene Platz von einer anderen Person eingenommen werden, sofern diese alle sich aus dem Vertrag

ergebenden Bedingungen erfüllt.

4.3.3.Falls ein weiterer Mitmieter hinzukommt, kann dies mit Zusatzkosten verbunden sein.

4.3.4. Ist der Mieter verhindert, kann der freigewordene Platz von einer anderen Person eingenommen werden. In dem Fall wird die Reservierung von dieser anderen Person übernommen. Für eine solche Änderung gelten die Bestimmungen unter „Reservierung u

Übernahme“ in Artikel 4.3.5 und 4.3.6.

4.3.5. Wird die Reservierung komplett von einer anderen Gruppe übernommen, kann der Vermieter die Reservierung ändern, falls er dieser Änderung zustimmt. Der Vermieter kann

die Übernahme der Reservierung durch eine andere Gruppe aus bestimmten Gründen und ohne Angabe derselben ablehnen.

4.3.6. Dafür gilt folgende Bedingung: Der (Haupt-)Mieter teilt dem Vermieter die Übernahme schriftlich mit. Die bereits bezahlte Miete gilt als durch die übernehmende Partei bezahlt. Die übertragende und die übernehmende Partei regeln dies untereinander.

Wenn der Vermieter die andere Gruppe ablehnt, ist er der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter eine Entschädigung zu zahlen, auch nicht für bereits erhaltenen Mieten. 

  1. MIETE UND ZAHLUNG

 

5.1. 50% der Miete sind vom Mieter innerhalb von 5 Kalendertagen nach elektronischer Rechnung erhalt zu zahlen. Der Restbetrag 50%, (erhöht mit der Kaution) muss spätestens 60 Tagen vor Anfang der Mietzeit bezahlt werden. Dies gilt entsprechend Artikel 3.5 bis 3.10

5.2. Die genannten Preise gelten pro Tag. Eine Anfrage pro Nacht ist möglich, jedoch nur für mindestens 5 aufeinander folgende

Nächte.

5.3. Sofern nichts anders vereinbart, gilt die Miete - auf der Grundlage

der zum Zeitpunkt der Bestätigung angegebenen Höhe die Mietpreise für die Villa,

- einschließlich Umsatzsteuer

- einschließlich mit die kosten von Bettwäsche

- einschließlich die kosten der Endreinigung

- einschließlich der Kaution (der nachher Ruck bezahlt werden soll wenn Bestätigung folgt vom Vertreter vor Ort)

-erhöht mit der eventuell anfallenden Tourismussteuer.

-ausschließlich die zusätzlichen Kosten wie Saunanutzung und Bademantel.

5.4. Die genauen Angaben zu den vor Ort zu entrichtenden Kosten sind auf der Webseite zu finden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Höhe der Kosten zwischen der Buchung der Villa und der Ankunft vor Ort ändert oder neue behördliche staatliche Gebühren in Kraft getreten sind. Fällig werden dann die zum Zeitpunkt der Ankunft geltenden Kosten. Der Vermieter ist für solche Änderungen nicht verantwortlich, da diese außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen.

5.5.Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Mieter ad dem Tag des Ablaufs des Termins grundsätzlich in Verzug, ohne dass der Vermieter dazu eine gesonderte Mitteilung versenden muss.

5.6.Sobald der Mieter in Verzug ist, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu stornieren. Der Mieter muss in dem Fall keine Stornierungskosten zahlen.

5.7.Bei späterer Ankunft bzw. vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts in der Ferienwohnung ist dennoch der vollständige Mietzins fällig.

 

  1. UNTERKUNFT, NUTZUNG UND RAUCHVERBOT

6.Zustand der Villa und Art der Nutzung.

 

6.1.1. Die Villa wird dem (Mit-)Mieter in einem sauberen und Zustand zur Verfügung gestellt. Ist dem nach Ansicht des (Mit-)Mieters nicht so, hat er dies unverzüglich mitzuteilen an dem lokalen Vertreter vor Ort.

6.1.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das zugehörige Inventar sorgfältig zu inspizieren und zu behandeln. Der Mieter hat das Mietobjekt bei Abreise in ordentlichem Zustand und besenrein zu verlassen. Geschirr usw. ist sauber und trocken in die dafür

bestimmten Schränke zurückzustellen. Umgestellte Möbel müssen an den ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. Alle Schäden, Defekte oder fehlenden Gegenstände hat der Mieter vor Abreise dem Vertreter vor Ort zu melden.

6.1.3. Falls die Villa nicht sauber zurückgelassen wird oder beispielweise Schäden am Inventar aufgetreten sind, kann gemäß Artikel 3.5 ein Teil der Kaution einbehalten werden.

6.1.5. Die Villa darf ausschließlich zu Ferienwohnung genutzt werden, sofern nichtschriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Als Urlaubszweck gilt keinesfalls die Nutzung der Villa während des Aufenthalts von einem oder mehreren Gästen für Arbeitstätigkeiten und dies unabhängig davon, ob es sich dabei um bezahlte oder

unbezahlte Tätigkeiten handelt und ob diese im Rahmen einer Anstellung ausgeführt werden oder nicht.

6.1.6. Es ist verboten   Villa zu rauchen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafzahlung fällig.

Die Villa ist mit Rauchmeldern ausgestattet. Bei Verstößen des Rauchverbots wird die örtliche Polizei eingeschaltet. Die Villa ist sich um Rauchfreie Zone.

Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot wird der Vertrag fristlos gekündigt und der Zugang zur Villa für den weiteren Aufenthalt nicht mehr gestattet.

Der Vermieter ist in diesem Fall dem Mieter gegenüber nicht zu Schadenersatz verpflichtet, auch nicht im Hinblick auf bereits erhaltene Miete.

Bricht durch Fahrlässigkeit ein Feuer aus, hat der Mieter für den Schaden aufzukommen.

Die zusätzlichen Reinigungskosten, die aufgrund eines Verstoßes gegen das Rauchverbot anfallen, werden von der Kaution abgezogen.

 

6.2. MAXIMAL ZULASSIGE PERSONENZAHL/BESUCHER

 

6.2.1. Die Nutzung der reservierten Villa mit mehr als der jeweils zulässigen maximalen Personenzahl (einschließlich Kinder) von  6, wie auf der Webseite und in der Buchungsbestätigung angegeben, ist nicht gestattet. Der Vermieter kann in diesem Fall dem (Mit-)Mieter den Zugang zur Villa verwehren. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Schadenersatz.

6.2.2. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist es nicht gestattet, Besucher zu empfangen bzw. sie übernachten zu lassen.

6.2.3. Der (Haupt-)Mieter trägt die volle Verantwortung für alle während der Vertragszeit in der Villa anwesenden Personen.

 

6.3. GESCHLOSSENE RÄUME

 

Es ist nicht gestattet, verschlossene Räume in der Villa zu öffnen.

 

6.4 ABREISE

 

Beim (auch kurzzeitigen) Verlassen ist die Villa vollständig abzuschließen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Gegenständen infolge Nichtabschließens haftet der Mieter für

den entstandenen Schaden.

 

6.5 ANKUNFT IN DER VILLA UND ABREISE

 

Ankunft und Abreise erfolgen zu den in der Buchungsbestätigung genannten Ankunft- und Abreisedaten.  Der Mieter kann die Villa am Anreisetag zwischen 14.00 und 15.30nUhr oder zwischen 18 und

21 Uhr beziehen. Die Abreise hat bis 10 Uhr stattzufinden.

Bei Ankunft kontrolliert der Haupt-)Mieter selbst, ob die Villa und Inventar vollständig und unbeschädigt sind. Wenn etwas beschädigt ist oder fehlt, hat der Mieter dies innerhalb von24 Stunden nach der Ankunft dem Vertreter vor Ort mitzuteilen, der dann sein Möglichstes

tut, um dies zu reparieren oder auszutauschen.

Der (Haupt-)Mieter informiert den Vertreter vor Ort rechtzeitig über die geplante Abreisezeit.

 

7.HAUSTIERE

 

Haustiere sind in der Villa Hunsrück NICHT gestattet.

Wenn ein unangemeldetes Haustier mitgebracht wird, kann dies für den Vermieter Anlass sein, den Zugang zur Unterkunft zu verwenden.

Der Vermieter ist dann zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet. Er schließt jede Haftung für die Erstattung eines vom Mieter erlittenen Schadens, einschließlich der Rückzahlung der Miete, aus.

 

  1. BESCHWERDEN

8.1. Mängel, die der Mieter in der Villa feststellt, sind dem Vertreter des Vermieters vor Ort unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entstehung oder Feststellung mitzuteilen.

8.2. Betrifft der Mangel Eigenschaften oder Zustände der Villa betrifft, für die der Vermieter zuständig ist, und folgt daraus, dass der Mieter nicht den vertragsgemäß zu erwartendem Komfort erfährt, ist der Vermieter gehalten, den Mangel zu beheben. Der Mieter muss dem

Vermieter stets die Gelegenheit geben, mögliche Mängel zu beseitigen.

8.3. Wird die Beschwerde nach Ansicht des Mieters vom Vertreter des Vermieters vor Ort nicht zufriedenstellend bearbeitet, nimmt Letzterer unter den in Artikel 8.2 beschriebenen Umständen Kontakt zum Vermieter auf und zwischen dem Mieter und dem Vermieter vermitteln m eine einvernehmliche Lösung zu finden.

8.4.  Der Vermieter haftet, unter Wahrung der unten aufgeführten Einschränkungen, dem Mieter gegenüber, falls der Mieter infolge eines dem Vermieter anzulastenden Versäumnisses bei der Erfüllung seiner Pflichten hierunter einen Vermögensschaden erleidet.

8.5 Die Haftung für Schäden und Kosten, die dem Mieter in Ausübung seines Berufs bzw. Seiner Betriebstätigkeit entstehen, ist dabei ausgeschlossen, sofern dem Vermieter nicht eine schwere Verfehlung anzulasten ist.

8.6. Ungeachtet der Ausführungen in den vorgehenden Absätzen dieses Artikels, ist die Haftung des Vermieters für Schaden die nicht durch Tod oder Verletzung des Mieters verursacht wurden, maximal auf die Höhe der entrichteten Miete beschränkt, sofern dem Vermieter nicht eine schwere Verfehlung anzulasten ist.

8.7. Eine Beschwerde, die dem Vermieter mitgeteilt wurde und die nicht zur Zufriedenheit des (Mit-)Mieters bearbeitet wurde, ist dem Vermieter innerhalb von 4 Wochen nach Abreise aus der Villa schriftlich mitzuteilen. Fotos und weiteres Beweismaterial sind

beizulegen.

8.8. Später eingehende Beschwerden werden nicht berücksichtigt.

 

  1. HAFTUNG DES VERMIETERS

 

9.1. Der Vermieter haftet nicht für Verluste und/oder Diebstähle (einschließlich Geld) von Beschädigung von Eigentum und/oder Schäden oder Verletzungen, die der (Haupt-)Mieter aus irgendeinem Grund entstanden sind.

9.2. Die Nutzung aller Einrichtungen (einschließlich Sauna) und Dienstleistungen in/bei der Villa erfolgt uneingeschränkt auf eigenes Risiko des (Haupt-) Mieters.

9.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die darauf gründen, dass die gemietete Villa nicht den Anforderungen und Wünschen des Mieters entspricht.

9.4. Der Vermieter kann keinerlei Haftung übernehmen für unerwartete (Bau-)Aktivitäten in der Nachbarschaft der reservierten Villa, Arbeiten an Zugangs- und/oder Hauptwegen,

Lärmbelastung beispielsweise durch Nachbarn, Kirchenglocken, Autos, Zuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, Belastung durch Ungeziefer und/oder Umweltprobleme in der Umgebung der Unterkunft.

9.5 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf die Webseite binden den Vermieter nicht.

9.6 Der Vermieter haftet nicht für die Korrektheit von (Foto-)Material, das von Dritten erstellt bzw. zusammengestellt wurde.

9.7. Die Webseite enthält Hyperlinks zu anderen Webseiten. Der Vermieter ist für diese nicht verantwortlich und übernimmt keinerlei Haftung für die Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit und Korrektheit der Angaben auf diesen Webseiten. Der Inhalt solcher Webseiten ist

grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrags.

9.8. Dem (Mit-)Mieter sind die örtlichen Gesetze und Vorschriften bekannt. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen ein möglicher Verstoß gegen solche Vorschriften durch den (Mit-)Mieter.

9.9. Der Vermieter haftet keinesfalls für Schäden, die er im Rahmen einer von ihm abgeschlossenen Versicherung, wie beispielsweise einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung, Reiseversicherung oder Stornierungsversicherung geltend machen konnte.

91.0. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 6 steht es dem Vermieter frei, dem (Haupt-) Mieter zusätzliche Vorschriften über die die Nutzung der Villa  und zugehörigen Einrichtungen zu stellen.

 

  1. HAFTUNG DES MIETERS

 

10.1. Während des Aufenthalts haftet im Wesentlichen der (Haupt-)Mieter für Schäden, die während des Aufenthalts in der Villa an derselben, ihrer Einrichtung und allen zugehörigen Sachen entstehen. Dies gilt unabhängig davon, wer den Schaden verursacht

hat. Die Abwicklung solcher Schäden erfolgt in erster Linie zwischen dem Vertreter vor Ort und dem (Haupt-)Mieter.

10.2. Bei unsachgemäßer Nutzung oder nicht korrektem Hinterlassen der gemieteten Villa werden die dadurch entstandenen Kosten dem (Haupt-)Mieter in Rechnung gestellt.

10.3. Wurden der Schäden nicht mit dem Vertreter des Vermieters vor Ort abgewickelt, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter für den erlittenen Schaden haftbar zu machen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des (Haupt-) Mieters, der auf der Bestätigungsrechnung angegeben ist.

 

  1. DATENSCHUTZ

 

Die für die Reservierung eingetragenen Personendaten werden zur Bearbeitung der Reservierung verwendet. Falls sich bereits übermittelte Angaben ändern, hat der (Mit-)Mieter dies dem

Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Angaben werden in die Kundendatenbank des Vermieters aufgenommen, um sie für die Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter hinsichtlich der Reservierung nutzen zu

können (etwa in Zusammenhang mit der Rechnungstellung, dem Versand der erforderlichen Informationen zur Buchung usw.).

Wenn diese den Mieter nach dem Aufenthalt in der Villa nicht länger dort verfügbar sein sollen, können Sie dies per E-Mail über die der Webseite melden.  Im Rahmen des Datenschutzgesetzes geben wir Ihre personenbezogenen Daten keinesfalls an Dritte weiter.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website unter Datenschutz Bestimmungen.

 

  1. ANWENDBARES RECHT

 

12.1. Für Verträge, die auf Grundlage dieser allgemeinen (Miet-)Bedingungen geschlossen, geändert oder ergänzt werden, gilt Niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften ein anderes Recht anzuwenden ist.

12.2.Alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertrag werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in ‚s-Hertogenbosch vorgelegt, sofern es sich nicht um einen Streitfall handelt, bei dem die Parteien das zuständige Gericht nicht wählen können. Dann ist das

vom Gesetz vorgesehene Gericht zuständig.

 

  1. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

 

13.1. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag schriftlich per E-Mail fristlos zu kündigen und die unverzügliche Räumung der Villa  zu fordern, falls der Mieter seiner Sorgfaltspflicht bezüglich der Villa in ernsthaft vernachlässigt, wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere in der Villa unterbringt, als laut Vertrag gestattet, oder wenn er die Villa beschädigt, wenn er belästigt t oder anderweitig seinen Verpflichtungen  als ordentlicher Mieter nicht nachkommt. In diesem Fall hat der Mieter kein Anspruch auf Erstattung der Miete  (auch nicht teilweise) und ist verpflichtet, den Schaden, den

der Vermieter aufgrund seines Verhaltens oder seiner Unterlassungen erlitten hat, wiedergutzumachen.

13.2. Falls der Vermieter die Villa aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereiches nicht überlassen kann, ist er berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dem Mieter wird dann der Miete  erstattet, allerdings hat er keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

14.1. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Villa unter zu vermieten oder sie anderweitig Dritten zur Nutzung zu überlassen oder Sie ihnen zur Verfügung zu stellen.

14.2.Falls der Vermieter sich in einem Fall auf eine Bestimmung der allgemeinen (Miet-)Bedingungen beruft, dann aber davon abweicht, bedeutet dies nicht, dass er sich auch in den folgenden Fällen nicht mehr auf diese allgemeinen (Miet-)Bedingungen berufen kann.

14.3 Alle Angebote und Verträge sowie deren Umsetzung, auf die diese Mietbedingungen ganz oder teilweise Bezug nehmen, unterliegen ausschließlich Niederländisches Ge